Rechtsprechung
   BVerwG, 15.12.1997 - 9 B 1146.97, 9 PKH 191.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,25454
BVerwG, 15.12.1997 - 9 B 1146.97, 9 PKH 191.97 (https://dejure.org/1997,25454)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1997 - 9 B 1146.97, 9 PKH 191.97 (https://dejure.org/1997,25454)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1997 - 9 B 1146.97, 9 PKH 191.97 (https://dejure.org/1997,25454)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,25454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1997 - 9 B 1146.97
    Die von der Beschwerde gerügten Verstöße gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung können einen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründen, weil Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich regelmäßig dem sachlichen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzurechnen sind (vgl. Beschluß des Senats vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266; ebenso Beschluß vom 25. Februar 1997 - BVerwG 11 B 5.97 -).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 11 B 5.97

    Unzureichende Substantiierung der Divergenzrüge

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1997 - 9 B 1146.97
    Die von der Beschwerde gerügten Verstöße gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung können einen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründen, weil Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich regelmäßig dem sachlichen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzurechnen sind (vgl. Beschluß des Senats vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266; ebenso Beschluß vom 25. Februar 1997 - BVerwG 11 B 5.97 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht